Erst Homeoffice, dann Out of Office? Vielleicht haben auch Sie schon daran gedacht: auszubrechen aus der Routine und aufzubrechen ins Reich der Träume. Und sofern kein Virus im Weg steht, machen Sie irgendwann, was Sie schon lange geplant haben – unbezahlten Urlaub. Ein Sabbatical. Kein Wecker, der läutet. Keine Termine, die drängen. Keine Anrufe, die Sie nicht wollen… Stattdessen: Spaniens Südspitze und Frankreichs Riviera. Fremde Flora, fremde Fauna. Ganz neue Speisen, neue Klänge, neue Düfte werden auf Sie warten.
Und was wird aus Ihrer Versicherung bei der blpk? Die können Sie während eines unbezahlten Urlaubs weiterführen. Sie haben mehrere Möglichkeiten. Für eine davon müssen Sie sich vor dem Urlaub entscheiden.

Was muss ich zu unbezahltem Urlaub wissen?
1. Bitte informieren Sie uns vor Antritt des unbezahlten Urlaubs über den Beginn und die Dauer sowie über die gewählte Versicherungsvariante. Dafür gibt es ein Formular von uns.
2. Ihr Arbeitgeber muss das Formular ebenfalls unterzeichnen.
3. Risikoschutz bei Invalidität und Tod besteht nur, wenn Sie zusätzlich eine Abredeversicherung abgeschlossen haben.
4. Hat die blpk bis zum Antritt des unbezahlten Urlaubs das Formular nicht erhalten, besteht kein Versicherungsschutz.
