Unbezahlter Urlaub
Unbezahlter Urlaub – was muss ich wissen?
Auch während eines unbezahlten Urlaubs können Sie Ihre Versicherung bei der blpk weiterführen. Sie haben dazu mehrere Möglichkeiten – für eine davon müssen Sie sich vor dem Urlaub entscheiden. Alle nötigen Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.
Bitte beachten Sie:
- Informieren Sie uns bitte mit dem Meldeformular vor Antritt des unbezahlten Urlaubs über dessen Beginn und Dauer sowie über die gewählte Versicherungsvariante.
- Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber muss das Meldeformular ebenfalls unterzeichnen.
- Risikoschutz bei Invalidität und Tod besteht nur, wenn Sie zusätzlich eine Abredeversicherung abgeschlossen haben.
- Hat die blpk bis zum Antritt des unbezahlten Urlaubs das Meldeformular nicht erhalten, besteht kein Versicherungsschutz.