Optimal für Arbeitgebende
Ob gross oder klein: Arbeitgebende in der Region Basel-Landschaft können ihren Mitarbeitenden attraktive Angebote für die berufliche Vorsorge unterbreiten – und zwar über die blpk.
Acht gute Gründe für die blpk
Warum sich fast zweihundert Arbeitgebende aus der Region Basel-Landschaft für die blpk entscheiden? Das hat mit unserer 100-jährigen Erfahrung zu tun. Und mit einer Reihe von anderen Gründen.
Individuelle Vorsorgewerke
Die blpk ist eine Sammeleinrichtung: Sie umfasst mehrere Vorsorgewerke. Für jedes Vorsorgewerk erstellt die blpk eine eigene Jahresrechnung aus Bilanz und Betriebsrechnung. Mit diesen Dokumenten informiert die blpk jedes Vorsorgewerk über den individuellen Deckungsgrad, über seine finanzielle Lage und die Kosten.
Keine Quersubventionierung zwischen den Vorsorgewerken
Jedes Vorsorgewerk umfasst und betreut nur seine aktiven Versicherten und seine eigenen Rentnerinnen und Rentner. Wenn sich der Bestand an Aktiven sowie Rentnerinnen und Rentnern in einem Vorsorgewerk ändert, wirkt sich das nie auf andere Vorsorgewerke aus. Es gibt keine Quersubventionierung, keinen Verwässerungseffekt.
Weitgehende Mitbestimmungsrechte
Jedes Vorsorgewerk hat eine Vorsorgekommission. Diese besitzt folgende Kompetenzen und Aufgaben:
- In Absprache mit den Arbeitgebenden beschliesst die Vorsorgekommission den Vorsorgeplan – im Rahmen des blpk-Angebots und der gesetzlichen Bestimmungen.
- Jedes Jahr bestimmt die Vorsorgekommission den Zinssatz für das Sparkapital der aktiven Versicherten.
- Wenn eine Unterdeckung besteht, entscheidet die Vorsorgekommission über Massnahmen zur Sanierung.
Kostengünstiges Pooling von Risiken und Vermögen
In der Mathematik gibt es das Gesetz der grossen Zahlen. Versicherungen können künftige Schadensverläufe damit ungefähr vorhersagen: je mehr Versicherte, desto geringer der Einfluss des Zufalls bei Ereignissen. Aus diesem Grund bündelt die blpk die Risiken Invalidität, Tod und Langlebigkeit über alle Vorsorgewerke hinweg («Pooling»). Die Gesamtheit der Vorsorgewerke trägt die Risiken solidarisch.
Die blpk verwaltet auch das Vermögen für alle gemeinsam. Die Anlagen erfolgen gemäss der Anlagestrategie der Gesamtkasse – kostengünstig und mit positiver Wirkung auf das Ergebnis.
Tiefe Beiträge für Risiken und Verwaltungskosten
Die blpk kann Vorsorgelösungen mit sehr tiefen Beiträgen für die Risiken Invalidität und Tod anbieten. Denn sie bündelt diese Risiken, und der Schadenverlauf war in den letzten Jahren gut. In der Regel liegen die Beiträge unter 2 Prozent der versicherten Löhne.
Die Verwaltungskosten der blpk sind vergleichsweise gering. Entsprechend niedrig ist der Beitragssatz: 0,5 Prozent des versicherten Jahreslohns pro aktive versicherte Person. Im Minimum liegt der Beitrag bei CHF 120.00, maximal sind es CHF 360.00.
Bei Anschlüssen, die überwiegend oder ausschliesslich Rentnerinnen und Rentner umfassen, beträgt der Verwaltungskostenbeitrag CHF 120.00 pro rentenbeziehende Person und Jahr.
Überschüsse fliessen zurück
Die blpk ist keine gewinnorientierte Institution. Überschüsse aus Risiko- oder Verwaltungskostenbeiträgen gibt sie den Vorsorgewerken deshalb in vollem Umfang zurück.
Keine Provisionen an Broker oder Beraterinnen und Berater
Viele Vorsorgeeinrichtungen zahlen Brokern oder Beraterinnen und Beratern, die ihnen Kundinnen und Kunden vermitteln, hohe Vergütungen, zum Teil auch Provisionen. Die blpk tut das nicht, denn diese Vergütungen würden die Verwaltungskosten in die Höhe treiben.
Gestaltungsfreiraum für Versicherte
Die Versicherten haben bei uns Freiraum zur individuellen Gestaltung der Vorsorge. Diese Möglichkeiten reichen so weit, wie das Gesetz und andere regulatorische Bestimmungen es zulassen.
Beispiele für den Gestaltungsfreiraum für Versicherte:
- Die blpk hat einen Standardsparplan. Versicherte dürfen jedoch mehr oder weniger ansparen («Sparen Plus» oder «Sparen Minus»).
- Auf Wunsch bleiben Versicherte auch in einem unbezahlten Urlaub versichert.
- Versicherte können sich flexibel pensionieren lassen, auch teilweise – ab 58 bis 70 Jahren.
- Versicherte dürfen wählen, wie hoch die anwartschaftliche Ehegattenrente zum Zeitpunkt der Pensionierung sein soll.
- Alle Versicherten können sich individuell in die Pensionskasse einkaufen, zum Beispiel für eine vorzeitige Pensionierung.
Weitere Pluspunkte für Versicherte:
- Auch die unverheiratete Lebenspartnerin oder der unverheiratete Lebenspartner ist im Todesfall unter bestimmten Bedingungen abgesichert.
- Beim Tod der nicht bei uns versicherten Ehe- oder Lebenspartnerin respektive des nicht bei uns versicherten Ehe- oder Lebenspartners erhält eine versicherte Person eventuell eine sogenannte Einelternrente. Diese Rente bekommt die versicherte Person als finanziellen Schutz, wenn sie unmündige Kinder hat und diese Kinder betreut.
- Hat eine versicherte Person Einkäufe getätigt, zahlt die blpk die Beträge im Todesfall zurück (Todesfallkapital).