Rotes Vorhängeschloss

Datenschutz

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Allgemeiner Hinweis

Gestützt auf das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) des Kantons Baselland und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes (Datenschutzgesetz, DSG) hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre sowie auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.

Die Basellandschaftliche Pensionskasse (blpk) nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten ernst. Diese Datenschutzerklärung beschreibt, wie und zu welchem Zweck Ihre Daten erfasst und genutzt werden und welche Rechte Ihnen im Zusammenhang mit Ihren persönlichen Daten zustehen.

Diese Datenschutzerklärung gilt insbesondere für Versicherte, Rentenbeziehende und deren Angehörige, aber auch für Hypothekarnehmer, Dienstleister, Lieferanten, Partner und Bewerber.

Für mehr Informationen, welche personenbezogene Daten die blpk bearbeitet, im Rahmen Ihrer Nutzung unserer Webseite und/oder Applikationen, verweisen wir Sie auf die ergänzenden Ausführungen in unserem Cookie-Banner und den Rechtlichen Hinweisen zu unserer Webseite.

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?

Für die Datenbearbeitung verantwortlich ist:

Basellandschaftliche Pensionskasse
Mühlemattstrasse 1B
4410 Liestal

Bei Fragen zum Thema Datenschutz schreiben Sie der blpk eine E-Mail an datenschutz@blpk.ch

Welche Daten bearbeitet die blpk und woher stammen diese Daten?

Die blpk bearbeitet folgende Personendaten von Versicherten, Rentenbezügern und Hypothekarnehmer sowie von Personen, die mit diesen verbunden sind (z.B. Ehe- bzw. Lebenspartnerin/Lebenspartner, Kinder):

  • Identifikationsdaten (z.B. Name, Geburtsdatum, Titel, Sozialversicherungs-Nummer)
  • Kontaktdaten (z.B. Privatadresse, E-Mail, Telefonnummer)
  • Finanzielle Informationen (Zahlungsverbindung, steuerliche Informationen, Bonität)
  • Daten im Rahmen des Vorsorgeverhältnisses (z.B. Lohn, Beschäftigungsgrad, Informationen zum Guthaben, zu Beiträgen, Leistungen und Vorsorgefällen, Einkäufen, Auszahlungen
  • Informationen von anderen Vorsorgeeinrichtungen
  • Leistungsinformationen von anderen Sozialversicherungen (u.a. Invaliden-, Unfall- und Krankentaggeldversicherung)
  • Besonders schützenswerte Personendaten (Gesundheit)
  • Privatsphäre (Zivilstand, familiäre Verhältnisse)
  • Informationen zu Liegenschaften (Hypothekarnehmer)
     

Die von der blpk bearbeiteten Personendaten stammen aus folgenden Quellen:

  • von versicherten oder rentenbeziehenden Personen selbst (z.B. Eintritt eines Vorsorgefalls, Gesundheitsfragebogen)
  • von Arbeitgebern (z.B. Identifikations- und Kontaktdaten der Mitarbeitenden)
  • von der blpk selbst (z.B. Informationen, die im Rahmen des Vorsorgeverhältnisses anfallen [ausbezahlte Leistungen, Höhe des Guthabens etc.])
  • von Dritten (z.B. Mitteilungen von Gerichten, Behörden und öffentlichen Stellen, Sozial-, Personen- und Rückversicherungen oder anderen Pensionskassen sowie Angehörigen, Grundbuchämtern, Bonitätsexperten (bezüglich Hypotheken))
  • von Partnern, Dienstleistern, und Lieferanten (z.B. Ihre Kontaktdaten, wenn Sie für Lieferanten tätig sind)
  • von Bewerbern

Zu welchen Zwecken bearbeitet die blpk die Daten?

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt primär zum Zweck der Durchführung der beruflichen Vorsorge (z.B. Abschluss und Abwicklung von Anschlussverträgen mit dem Arbeitgeber, Aufnahme versicherter Personen, Prüfung und Abwicklung von Vorsorgefällen einschliesslich der Koordination mit anderen Versicherern).

Rechtsgrundlage ist die Gesetzgebung über die berufliche Vorsorge, insbesondere das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Vorsorge (FZG) und die zugehörigen Verordnungen.

Mit Bezug auf Lieferanten, Dienstleister, Partner und Hypothekarnehmer erfolgt die Bearbeitung der Daten im Rahmen des Abschlusses sowie der Erfüllung der vertraglichen Pflichten.

Haben Sie sich auf eine Stelle bei der blpk beworben, erfolgt die Bearbeitung der Daten im Rahmen der Bewerbung im Hinblick auf eine mögliche Anstellung.

Wem kann die blpk die Daten offenlegen bzw. weitergeben?

Die blpk kann Personendaten insbesondere an folgende Empfänger weitergegeben:

  • Arbeitgebende (soweit die Daten zur Erfüllung seiner Pflichten gegenüber der blpk notwendig sind. Wir geben Ihrem Arbeitgebenden keine Informationen über Ihre Gesundheit oder zu individuellen Versicherungsleistungen, Einkäufen, Vorbezügen etc. weiter)
  • Bevollmächtigte (z.B. Vertrauensärzte, Anwälte)
  • Experten (z.B. Experte für die berufliche Vorsorge)
  • Andere Versicherungen wie z.B. Krankentaggeld-, Unfall- Militär- und Rückversicherung
  • andere Vorsorgeeinrichtungen
  • Broker (Versicherungsvermittler) im Rahmen des Offertstellungsprozesses
  • Revisionsstelle im Rahmen ihrer Ausübung der gesetzlichen Aufgaben
  • Bonitätsexperten (im Rahmen der Vergabe von Hypotheken)

Die blpk kann Ihre Daten zudem gegenüber Behörden oder öffentlichen Stellen (z.B. Steuerbehörden, Betreibungsämter, Gerichte, etc.) offenlegen, sofern dies:

  • anwendbarem Recht, Vorschriften, gerichtlichen Verfügungen oder offiziellen Anforderungen entspricht;
  • allfälligen Anforderungen von Aufsichts- oder anderen Behörden bzw. von ihnen herausgegebenen Leitlinien entspricht.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die blpk bearbeitet und speichert Personendaten solange es für die Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht beträgt in der Regel zehn Jahre seit Beendigung der Leistungspflicht bzw. der Überweisung der Austrittsleistung, wobei im Einzelfall längere Fristen möglich sind.

Sind die Personendaten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese – sofern dies technisch und mit angemessenem Aufwand möglich ist – regelmässig (zumeist jährlich) gelöscht, ausser, die Weiterbearbeitung der Daten ist aus überwiegenden Interessen der blpk erforderlich.

Daten von Personen, die sich auf eine Stelle bei der blpk beworben haben, werden nicht länger als 6 Monate aufbewahrt, ausgenommen die Person hat einer längeren Aufbewahrung zugestimmt.

Wie schützt die blpk personenbezogene Daten? Und wer kann diese nutzen und verarbeiten?

Die blpk beschränkt den Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten auf die Mitarbeitenden, Beauftragten und sonstigen Parteien, die Kenntnis von diesen Daten haben müssen, um Ihnen Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Beim Schutz Ihrer personenbezogenen Daten trifft die blpk sowohl geeignete technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen. Dazu setzt die blpk unter anderem Firewalls, persönliche Passwörter sowie Verschlüsselungs- und Authentifizierungs-Technologien ein. Die Verwendung und Offenlegung Ihrer Daten erfolgt ausschliesslich gemäss dieser Datenschutzerklärung, mit Ausnahme von Fällen, in denen Ihre Zustimmung vorliegt oder wenn die Offenlegung rechtlich zulässig ist.

Die blpk speichert Ihre personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen. Ihre personenbezogenen Daten werden nach Massgabe der vorliegenden Datenschutzerklärung verarbeitet.

Welche Rechte haben Sie?

Sie haben – innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen - das Recht auf:

  • Auskunft
  • Berichtigung
  • Löschung
  • Einschränkung der Bearbeitung
  • Widerspruch gegen eine Verarbeitung
  • Datenübertragbarkeit

bezüglich Ihren bei der blpk gespeicherten personenbezogenen Daten.

Welche Datenschutzbehörde ist zuständig?

Sie können sich mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde (IDG: Aufsichtsstelle Datenschutz; DSG: Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB)) wenden, wenn Sie befürchten, die Bearbeitung Ihrer Personendaten sei nicht rechtskonform.

 Änderungen

Die blpk kann diese Datenschutzerklärung jederzeit ohne Vorankündigung anpassen. Es gilt die jeweils aktuelle, auf der Website publizierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 6.11.2023