Mitteilung Lebenspartnerschaft
Muss ich die Lebenspartnerschaft der blpk melden?
Ja. Wenn Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner eine Hinterlassenenrente bekommen soll, müssen Sie uns die Partnerschaft schriftlich melden. Die Mitteilung hat mit dem Formular der blpk durch die versicherte Person zu erfolgen, zu Lebzeiten bis spätestens drei Monate nach Anspruchsbeginn auf die Alters- oder Invalidenrente.
Verheiratete oder in eingetragener Partnerschaft lebende Personen müssen keine Mitteilung machen.