Welche Leistungen erhalten Sie bei Erwerbsunfähigkeit?
Wenn Sie erwerbsunfähig sind, bekommen Sie eine Invalidenrente. Eventuell zahlen wir auch Kinderrenten. Die Höhe der Invalidenrente ist abhängig vom versicherten Lohn; Sie erhalten einen bestimmten Prozentsatz dieses Lohns. Den Prozentsatz finden Sie in Ihrem Vorsorgeplan.
Diese Berechnungsmethode ist für Sie von Vorteil: Sollten Sie Beitragslücken haben durch Unterbrüche in Ihrer Erwerbstätigkeit, ändert das nichts an der Höhe der Invalidenrente. Auch ein Vorbezug für Wohneigentum oder eine Auszahlung infolge Scheidung hat keinen Einfluss auf die gezahlte Summe.
Die Invalidenrente läuft bis zum Alter 65. Danach erhalten Sie eine Altersrente. Die Sparbeiträge für die Alters-rente übernimmt bei Invalidität die blpk; die Beiträge fliessen weiter auf Ihr Konto. Ihr Guthaben ist damit im Alter 65 so hoch, als wenn Sie bis 65 gearbeitet hätten. Auch diese Befreiung von den Beiträgen ist übrigens eine Risikoleistung.
Welche Leistungen sind im Todesfall versichert?
Im Todesfall gibt es eine Rente für Ehegatten oder Lebenspartner. Die Höhe der Rente ist im Vorsorgeplan geregelt. Ausserdem zahlen wir Waisenrenten und allenfalls ein Todesfallkapital.
Bitte beachten Sie: Die Rente an Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner überweisen wir nicht automatisch. Sie müssen die Lebenspartnerschaft der blpk melden. Ohne Mitteilung gibt es keine Rente. Das Formular für die Meldung finden Sie auf der Website der blpk. Wenn Sie verheiratet sind, müssen Sie uns nichts mitteilen. Übrigens: Ab 1. Januar 2024 können Sie uns die Lebenspartnerschaft noch bis drei Monate nach der Pensionierung bzw. Invalidisierung melden.
Wenn Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner stirbt, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte Einelternrente. Sie ist ein zusätzlicher finanzieller Schutz, falls Sie unterstützungspflichtige Kinder haben.
Wie werden die Risikoleistungen finanziert?
Die versicherten Personen der blpk bilden für die Risikoleistungen eine Solidargemeinschaft. Die Kosten tragen alle gemeinsam, obwohl nur ein kleiner Teil in- valid wird oder als erwerbstätige Person stirbt. Sie bezahlen also Beiträge für den Fall der Fälle und finanzieren gleichzeitig die Leistungen für die, die es tat-sächlich trifft.
Die blpk verwendet die Risikobeiträge also zur kollektiven Deckung der Kosten für Leistungen bei Invaliditäts- und Todesfällen.