Die berufliche Vorsorge wird über das sogenannte Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Und das funktioniert so: Jede versicherte Person zahlt Beiträge ein. Der Arbeitgebende zahlt ebenfalls, und zwar mindestens so viel wie der oder die Versicherte. Die Beiträge kommen auf das persönliche Sparkonto der versicherten Person. Während der Versicherungsdauer investiert die Pensionskasse die gesammelten Beiträge am Kapitalmarkt und erwirtschaftet damit eine Rendite.
Bis zur Pensionierung spart der/die Versicherte ein Gut- haben an. Dieses Guthaben entspricht den eingezahlten Beiträgen samt Zinsen. Der Zins ist der Anteil der Versicherten am Ertrag, den die Pensionskasse mit ihren Beiträgen am Kapitalmarkt erzielt hat. Wie hoch ist der Zins? Das bestimmt die Vorsorgekommission jährlich. Eine zentrale Rolle für die Zinshöhe spielen die Höhe der erwirtschafteten Rendite und die finanzielle Lage, in der sich das Vorsorgewerk gerade befindet.
Bei der Pensionierung bekommt die versicherte Person das persönliche Guthaben ausgezahlt – als Rente oder als Kapital.
Im Kapitaldeckungsverfahren spart jede versicherte Person also für ihre eigenen Leistungen im Alter. Für den Umfang dieser Leistungen spielt das Verhältnis zwischen der Zahl der Renten- beziehenden und der Zahl der Beitragszahlenden keine Rolle.
Die AHV funktioniert anders: nach dem Umlageverfahren. Dabei fliesst das Geld, das die AHV von den heutigen Erwerbstätigen erhält, direkt zu den heutigen Renten-beziehenden. Die Beiträge werden «umgelegt», sprich: Es gibt eine Umverteilung der Gelder zwischen den Generationen. Einnahmen und Ausgaben können in diesem Ver-fahren aus dem Gleichgewicht geraten – wenn die Zahl der Renten- beziehenden zunimmt, während die der Beitragszahlenden abnimmt.
Die dritte Säule, die private Vorsorge, ist im Gegensatz zu den anderen beiden Säulen freiwillig. Jede versicherte Person spart hier wie mit einem Bankkonto für sich selbst: Was sie eingezahlt hat, bekommt sie samt Zinsen im Alter wieder ausbezahlt.
Wir merken uns:
- Kapitaldeckungsverfahren: Jede Person zahlt und spart für sich selbst.
- Umlageverfahren: Jede erwerbstätige Person zahlt Beiträge, mit denen die Rente anderer Personen finanziert wird.
- Private Vorsorge: Jede Person spart für sich selbst.
Quelle Infografik: Bundesamt für Sozialversicherung «Die Schweizerische Altersvorsorge»