Bitte informieren Sie spätestens drei Monate nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit, wenn bei einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter eine Invalidisierung absehbar ist. Verwenden Sie dazu das Formular 'Meldung Invalidisierung'.
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Bitte informieren Sie spätestens drei Monate nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit, wenn bei einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter eine Invalidisierung absehbar ist. Verwenden Sie dazu das Formular 'Meldung Invalidisierung'.
Formulare für Arbeitgeber